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In dem Text ist nirgends die Rede von einer Aktienrente, so wie sie die FDP in ihrem Wahlprogramm propagiert hatte. Die Formulierung „teilweise Kapitaldeckung“ lässt Investition in weitere Anlageformen zu. Damit könnten auch solche Geldanlagen gemeint sein, wie sie institutionelle Investoren seit jeher für die Altersvorsorge erwerben: Immobilien, natürlich Aktien, Beteiligungen oder Infrastrukturinvestments wie Anlagen erneuerbarer Energie etwa.

Davon abgesehen folgt das Modell sehr deutlich der FDP-Idee. Ein „dauerhafter Fonds“ soll eingerichtet werden, der von einer unabhängigen öffentlich-rechtlichen Stelle verwaltet wird. Das ist nicht der Staatsfonds oder die Deutschlandrente in der Altersvorsorge, wie sie Grüne und in Teilen auch die CDU befürwortet hatte. Diese war ausdrücklich im betrieblichen und privaten Teil des Drei-Säulenmodells angesiedelt.

Die Sympathie, die alle Koalitionäre für das schwedische Altersvorsorgemodell erkennen lassen hatten, verdeckte in der Debatte etwas, dass die Schweden wie im Ampel-Koalitionsvertrag in der gesetzlichen Rente Aktieninvestments zugelassen hatte. Hier hatten sich die Freien Demokraten im Wahlkampf tatsächlich am meisten in Richtung Skandinavien geneigt.